Kuhnert Schlosserei / Stahl und Metallbau GmbH | Otto-Lilienthal-Str. 29 | 53879 Euskirchen | Telefon: 02251 - 77 65 67 | E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
1) Allgemeines 2) Preise 3) Lieferung 4) Montage 5) Eigentumsvorbehalt 6) Zahlung 7) Haftung 8) Gerichtsstand 9) Datenschutz 10 ) PVC Bauelemente 11)Bauseitige Leistungen Elektro Anschlüsse, Maler Anschlüsse, Beiputz Arbeiten und Dachdecker Eindichtungsarbeiten (Sockel, Untergurt, Pfosten, Mauerwerkanschluss und Bauelemente Abdichtungen 12 ) Abschlagszahlungen ( A-Conto Rechnungen ) nach Material Lieferung und oder Baufortschritt sind zugelassen und Vertragsbestandteil.
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Für alle Leistungen von Kuhnert sind ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen maßgebend. Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn sie von Kuhnert schriftlich anerkannt sind.
Soweit nicht feste Preise vereinbart worden sind, sind alle Preise freibleibend, zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Bei Steigerung der Material- und Rohstoffpreise, der Herstellungs- und Transportkosten oder Lohnerhöhungen etc. ist Kuhnert berechtigt, die am Tage der Lieferung gültigen Preise zu berechnen.
Kuhnert ist bemüht, Liefertermine pünktlich einzuhalten, jedoch sind diese nur als annähernd zu betrachten. Bei Umständen, die nicht im Einflussbereich von Kuhnert liegen und nicht von Kuhnert zu vertreten sind verschieben sich die Liefertermine entsprechend.
Sind Montagekosten im Preis enthalten, setzt dies eine normale Montage voraus. Die technischen und baulichen Voraussetzungen für die Montage müssen vom Kunden geschaffen werden. Notwendige Gerüste, Stemmarbeiten oder zusätzliche Schweiß/Schlosserarbeiten oder ähnliches gehören nicht zu den normalen Kosten einer Montage und werden gesondert berechnet.
Kuhnert behält sich das Eigentum der gelieferten Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Es gilt ausdrücklich der erweiterte Eigentumsvorbehalt.
Alle Zahlungen haben frei angegebener Zahlstelle innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Neben der Gewährleistung für die Ware bzw. das Gewerk haftet Kuhnert im Rahmen der Durchführung der Arbeiten nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Der Gerichtsstand ist Euskirchen, soweit der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz weist Kuhnert darauf hin, dass personenbezogene Daten vom Kunden nur in soweit erhoben und gespeichert werden, als dies für die Eingehung und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.
Übergrößen von Kunststoff Bauelemente schließen wir aus Gewährleistungs/Garantie und Sicherheits Gründen grundsätzlich aus.
Wenn das Lichte Öffnungsmass des Baukörpers (Fensteröffnung, Türöffnung) Größer ist als vom Hersteller empfohlen wird, gegen wir auf das größt mögliche Maß.
Die übrige Luft (Sturzöffnung) ist bauseits mit geeigneten Materialien auszufüllen.
werden bauseits ausgeführt.